AGB

I. Vertragsabschluss
1. Diese ALLGEMEINEN GESCHAEFTSBEDINGUNGEN gelten fuer alle - auch zukuenftigen - Vertraege, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Durch die Auftragserteilung erklaert sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Wird der Auftrag durch den Auftraggeber nur aufgrund seiner eigenen Bedingungen bestaetigt, so wird diesen bereits hiermit widersprochen. Spaetestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen gelten unsere Bedingungen als angenommen.
2. Schriftlich vereinbarte Vertragsbedingungen beduerfen zu ihrer Abaenderung ebenfalls der Schriftform.
II. Muendliche Nebenabreden
Muendliche Nebenabreden sowie etwaige Aenderungen oder Ergaenzungen zu einem Vertrag beduerfen zu ihrer Wirksamkeit ausdruecklichen schriftlichen Bestaetigung.
III. Preise-Aufrechnung-Abtretung
1. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
3. Abaenderungen des urspruenglichen Auftrages oder Ergaenzungen (z.B. geaenderte oder neue und zusaetzliche Texte) werden zusaetzlich in Rechnung gestellt, soweit hierdurch ein Mehraufwand bedingt ist.
4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprueche aus diesem Vertrag auf Dritte zu uebertragen.
6. Der Preis enthaelt nicht etwaige GEMA-Gebuehren. Die insoweit anfallenden Gebuehren wegen der Inanspruchnahme der Urheberrechte Dritter, werden dem Auftraggeber von der GEMA direkt berechnet.
IV. Ruecktrittsrecht bei Unvermoegen / Vorzeitige Vertragsbeendigung
1. igxpress / dephiction films ist berechtigt, vom Vertrag zurueckzutreten, wenn die rechtzeitige Leistung aus Gruenden nicht moeglich ist, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind oder nicht bekannt waren, wie z.B. höhere Gewalt.
2. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, schon in seinem Besitz befindliche Rohschnitte etc. zu verwenden.
V. Ruecktrittsrecht usw. bei Zahlungsverzug und Vermoegensverschlechterung
ist igxpress / dephiction films berechtigt, vom Vertrag zurueckzutreten, wenn der Auftraggeber mit der Erfuellung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug geraet.

VI. Leistungsfrist
1. Sofern kein Fixgeschaeft vereinbart, aber in der Auftragsbestaetigung eine Leistungszeit angegeben ist, darf diese um eine Woche ueberschritten werden. Im Falle des Verzugs des Auftragnehmers ist vor Ausuebung der Rechte eine Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen. Die Leistung verlaengert sich um den Zeitraum, in dem Behinderung aus den in Ziffer IV Abs. 1 genannten Gruenden bestehen. Wenn der Auftraggeber die Spezifikation aendert oder verzoegert,
verlaengert sich die Leistungsfrist um die Zeit der nachweisbaren Verzoegerung.
2. Aenderungen oder Ergaenzungen des urspruenglichen Auftrages (z.B. geaenderte oder neue und zusaetzliche Texte) verlaengern die Lieferungsfrist in angemessenem Umfang.
3. Generell sind die fertiggestellten Leistungen vom Auftraggeber abzuholen. Sollte im Einzelfall Zustellung vereinbart sein, so erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden vom dephiction films nur auf ausdrueckliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Wird durch ein Verschulden des Auftraggebers die Abnahmefrist nicht eingehalten, gilt das Produkt als vertragsgemaess abgenommen. Der Kaufpreis wird in diesem Fall mit der vereinbarten Abnahmefrist faellig.
4. Ueberschreitet der Produktionszeitraum 9 Monate, so kann der Auftragnehmer 270 Tage nach Eingang der Akontozahlung oder des Drehbeginns die Restzahlung verlangen. Nach 360 Tagen kann der Auftragnehmer dieses Projekt bis zum derzeitigen Stand beenden (es sei denn, dass eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde).
VII. Maengelruege und Gewaehrleistung
Fuer Maengel zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zaehlt, haftet igxpress / dephiction films wie folgt:
1. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzueglich nach Empfang zu ueberpruefen, und wenn sich ein Mangel zeigt, umgehend Anzeige zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich um einen Mangel handelt, der bei ordnungsgemaesser Untersuchung erkennbar war. Zeigt sich spaeter ein Mangel, so muss dieser unverzueglich nach der Entdeckung, spaetestens bis zum Ablauf der Gewaehrleistungsfrist geruegt werden. Eine spaetere Mangelruege ist ausgeschlossen.
2. Nach einer vereinbarten Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber ist die Ruege von Maengeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollstaendig vornimmt oder die Leistung benuetzt.
3. Fuer rechtzeitig geruegte mangelhafte Leistung wird innerhalb angemessener Frist mangelfreier Ersatz geliefert.
4. Kommt igxpress / dephiction films der Ersatzlieferungspflicht nicht oder nicht vertragsgemaess nach, kann der Auftraggeber vom Vertrag zuruecktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Im uebrigen gilt Ziffer IX. Nr. 3 bis 5.
5. Fuer die Ersatzleistung und die Nachbesserung wird fuer den gleichen Zeitraum Gewaehr geleistet, wie fuer den urspruenglichen Leistungsgegenstand, also nur bis zum Ende der Gewaehrleistungszeit fuer die Erstleistung.
6. igxpress / dephiction films kann die Beseitigung von Maengeln verweigern solange der Auftraggeber nicht den unbeanstandeten Teil der Leistung bezahlt hat.
7. Es wird keine Gewaehr uebernommen fuer Schaeden, die aus nachfolgenden Gruenden entstanden sind: - fehlerhafte Ingebrauchtnahme durch den Auftraggeber oder Dritte, - fehlerhafte Spezifikation, - natuerliche Abnutzung.
VIII. Eigentumsvorbehalt und Verwertung
1. Alle gelieferten Leistungen bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) von igxpress / dephiction films bis zur Erfuellung saemtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich der kuenftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder spaeter abgeschlossenen Vertraegen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Das gleiche gilt fuer Urheberrechte.
2. Wenn igxpress / dephiction films den Eigentumsvorbehalt geltend macht, so gilt dies nur dann als Ruecktritt vom Vertrag, wenn dies ausdruecklich schriftlich erklaert wurd. Das Recht des Auftraggebers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfuellt.
3. Vor einer Pfaendung oder anderen Beeintraechtigungen durch Dritte muss der Auftraggeber unverzueglich benachrichtigen.
4. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfaenden, noch zur Sicherung uebereignen.
5. Sollte sich dieser Eigentumsvorbehalt im Ausland aufgrund der herrschenden Rechtsordnung nicht durchsetzen lassen, verpflichtet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer Sicherungsrechte (Pfandrechte, Forderungsabtretungen usw.) einzuraeumen, die dem Zweck des Eigentumsvorbehalts so nahe kommt wie moeglich.
7. Ein Weiterverkauf darf vor Bezahlung nicht erfolgen.
IX. Haftungsbegrenzung
1. Nicht ausdruecklich in diesen Bedingungen zugelassene Ansprueche, insbesondere Schadensersatzansprueche aus Unmoeglichkeit, Unvermoegen, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung - auch soweit solche Ansprueche im Zusammenhang mit Gewaehrleistungsrechten des Auftraggebers stehen (Mangelfolgeschaeden) - werden ausgeschlossen, es sei denn:
a) dass der Schaden vorsaetzlich, oder b) grob fahrlaessig durch igxpress / dephiction films verursacht wurde, oder c) dass vertragliche Pflichten schuldhaft verletzt werden, deren Nichteinhaltung die Erreichung des Vertragszweckes gefaehrden wuerden, oder d) dass es sich um Ansprueche des Benutzers oder Verbrauchers nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.
2. In Faellen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet igxpress / dephiction films insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgt, den Auftraggeber gerade gegen die eingetretenen Schaeden abzusichern.
3. Auftraggeber und igxpress / dephiction films stimmen Drehsequenz, Standort, Zeitpunkt, Ausleuchtung usw. gemeinsam ab. Geschieht dies nicht, so wird dem dephiction films volle Handlungsfreiheit eingeraeumt. Dem igxpress / dephiction films obliegt letztendlich das Recht der Zustimmung oder Ablehnung von Dreh- oder Schnittsequenzen.
4. Sollten u.U. nicht zufriedenstellende Aufnahmen vorhanden sein, so liegt es igxpress / dephiction films, diese ohne gesonderte Berechnung nachzustellen. Fuer unwiederbringliche Ablaeufe bzw. Veranstaltungen - oder deren Wiederherstellung mit Kosten verbunden sind - sowie bei Maengeln, die durch Geraete-, Band- oder Filmschaden entstehen, wird keine Haftung uebernommen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit vorliegen.
5. Bei Unvorhergesehenem (z.B. Krankheit ) koennen keine Rechtsansprueche des Auftraggebers gegenueber igxpress / dephiction films geltend gemacht werden.
X. Verjaehrung
1. Alle gegen igxpress / dephiction films gerichteten Maengelhaftungs- und alle Schadensersatzansprueche (Ziffer IX. Abs. 1 bis 5) also auch die aus unerlaubter Handlung, verjaehren nach 6 Monaten.
2. Die Verjaehrungsfrist beginnt mit der Abnahme oder eine Woche nach der Versandbereitschaft oder dem Fertigstellungstermin.
XI. Urheberrecht / Wettbewerbsverstoesse
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle fuer die Herstellung, Ueberspielung, den Druck und die Aufbewahrung von Bild- und Tonaufnahmen und Datentraegern sowie Druckerzeugnissen und Verpackungen erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten ordnungsgemaess zu erwerben und alle noetigen Meldungen - insbesondere GEMA-Meldungen - selbst vorzunehmen und alle Lizenzgebuehren - insbesondere GEMA-Gebuehren - puenktlich zu entrichten. Sollte der Auftragnehmer gleichwohl wegen der Verletzung solcher Rechte aus diesem Auftrag in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon inkl. der Kosten der Rechtsverteidigung (Gerichts- und Anwaltkosten) freizustellen.
2. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfaeltigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwuerfen, Originalen, Filmen und dergleichen (sowie deren Besitz), verbleibt, vorbehaltlich ausdruecklicher anderweitiger Regelung, dem Lieferanten. Durch einen Zuschlag von 20% auf den Gesamtrechnungspreis (Eigenkosten und Fremdkosten), kann der Auftraggeber die Urheberrechte dazu erwerben.
3. Die Verwendung von Produktionen fuer eigene Werbezwecke, z. B. auszugsweise fuer das Internet, bleibt dem igxpress / dephiction films freigestellt (wenn nicht anders vereinbart).
4. igxpress / dephiction films uebernimmt keine Haftung fuer die objektive Richtigkeit der ihm vorgegebenen Tatsachen.
5. Soweit das Produkt von igxpress / dephiction films Wettbewerbsverstoesse enthalten, haftet igxpress / dephiction films hierfür nur, wenn er aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlaessigkeit den Wettbewerbsverstoss nicht erkennt.
XII. Verwendungsbefugnis
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Teilleistungen (z.B. den zur Ansicht gelieferten Rohschnitt) zu verwenden. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, das auftragsgemaesse Endprodukt intern oder nach Aussen hin zu verwenden. Fuer den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Hoehe des Gesamtproduktionspreises zu zahlen.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich deutschem Recht. Erfuellungsort fuer die Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Stadt Berlin.
2. Gerichtsstand fuer den Auftragnehmer ist wahlweise der Wohnsitz des Auftraggebers oder Stadt Berlin.
3. Fuer das Mahnverfahren bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gueltigkeit des Vertrages im uebrigen nicht beruehrt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg moeglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

igxpress / dephiction films - inderelst - Steuer-Nr. 16/358/00088 - FA Berlin Neukoelln

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